Dipl.-Ing.(FH) Hartwig Ströcker      Tel.:04405-291
Kfz-Sachverständigenbüro + Ingenieurbüro + Dienstleistungen / UVV / Schulungen

Beweissicherungsgutachten für verschiedene Sachverhalte

Auch ohne einen Unfallschaden kann ein Gutachten nötig sein. Zum Beispiel bei der Klärung von Schadenersatzansprüchen. Unsachgemäß durchgeführte Unfallschadenreparaturen, Manipulationen an der Laufleistung, die Montage von nicht zugelassenen Ersatzteilen und Weiteres werden in einem Beweissicherungsgutachten aufgenommen, dokumentiert und hilft Ihnen dabei Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.

In unseren Prüf- und Werkstatträumen haben wir die entsprechenden Vorraussetzungen im eigenen Haus und können so vollkommen unabhängig an der Beweissicherung arbeiten.


Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 04405-291.

 
 
 
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